Als Grenzarbeitnehmer/-in, haben Sie unter gewissen Umständen Anspruch auf französische und/oder deutsche Familienbeihilfen. Jedoch können Sie nicht die Gesamtheit der Leistungen beider Länder beanspruchen.
Merke: Sie müssen der Familienkasse (Caisse d’Allocations Familiales) Ihres Arbeitsortes innerhalb kürzester Zeit die Aufgabe Ihrer Aktivität in Frankreich
Wenn Sie in Frankreich erwerbstätig sind und allein Ihre Kinder versorgen müssen ODER wenn Sie und Ihr Ehegatte in Frankreich arbeiten, haben Sie Anspruch auf französische Familienleistungen (I).
Wenn Sie in Frankreich berufstätig sind und Ihr(e) Ehemann (Ehefrau) nicht beschäftigt ist und kein deutsches Ersatzeinkommen erhält, haben Sie einen Anspruch auf französische Familienbeihilfen, gegebenenfalls wird Deutschland Ihnen eine Differenzzulage zahlen.
Wenn Sie in Frankreich beschäftigt sind und Wenn Ihr Ehegatte oder ein Mitglied Ihres Haushalts in Deutschland arbeitet oder dort ein Ersatzeinkommen (Bsp.: Arbeitslosengeld) bezieht, können Sie vorrangig deutsche Familienleistungen in Anspruch nehmen (II).
Französischen Leistungen |
Folgende französischen Familienleistungen sind nicht ausführbar:
Sie können diese Leistungen nicht beanspruchen, weil Ihre Familie und Sie nicht im Beschäftigungsstaat wohnen.
Um die aus Frankreich ausführbaren Familienleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie der Familienkasse (Caisse d’Allocations Familiales / CA F) folgende Unterlagen übermitteln:
Sie haben Anspruch auf Beihilfen für die Aufnahme und Betreuung Ihres Kleinkindes: die Kleinkinderzulage (Prestation d’Accueil du Jeune Enfant / PAJE)
Wenn Sie die Geburt oder Adoption eines Kindes erwarten, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der PAJE (mit Ausnahme der Zulage zur Wahlfreiheit bei der Art der Kinderbetreuung).
Die PAJE-Zulage ersetzt seit dem 1. Januar 2004 alle Kleinkinderleistungen, die vor diesem Datum erbracht wurden (allocation pour jeune enfant – Kleinkindbeihilfe, allocation d’adoption – Adoptionsgeld, aide à la famille pour l’emploi d’une assistante maternelle – Beihilfe zur Beschäftigung einer staatlich anerkannten Tagesmutter, allocation de garde d’enfant à domicile – Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung, allocation parentale d’éducation – Erziehungsgeld).
a) Ein Zuschuss bei der Geburt oder bei der Adoption Ihres Kindes – nicht exportierbar :
Sie können diese Leistungen als in Deutschland wohnende/r Grenzgänger/-in nicht beanspruchen, weil Ihre Familie nicht im Beschäftigungsstaat wohnt.
b) Eine Grundbeihilfe (allocation de base) – exportierbar :
Wenn Sie ein Kind von weniger als 3 Jahren versorgen, das nach dem 1. Januar 2004 geboren wurde, oder wenn Sie seit dem 1. Januar 2004 ein Kind adoptiert haben, können Sie eine Beihilfe in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen sind:
Anzahl der Kinder | Paar mit zwei Einkommen für Kinder, die bis zum 31.03.2018 geboren sind | Paar mit einem Einkommen für Kinder, die bis zum 31.03.2018 geboren sind | Paar mit zwei Einkommen für Kinder, die ab dem 01.04.2018 geboren sind |
Paar mit zwei Einkommen für Kinder, die ab dem 01.04.2018 geboren sind |
1 Kind | 46.123 € | 36.304 € | 41.840 € | 31.659 € |
2 Kinder | 52.670 € | 42.851 € | 48.172 € | 37.991 € |
3 Kinder | 59.216 € | 49.397 € | 55.770 € | 45.589 € |
Pro weiteres Kind | 6.547 € | 6.547 € | 7.598 € | 7.598 € |
Vorgehen:
Geburt
Folgende nachweise müssen in die CAF gesendet werden:
Ein Formular kann auf die Website www.caf.fr unter "Particuliers" und dann „Formulaires“ heruntergeladen werden.
Adoption
Die PAJE wird automatisch bezahlt, wenn Sie die Adoptionsprämie erhalten haben.
Höhe der PAJE (seit 2019) :
Anzahl der Kinder |
Paar mit zwei Einkommen oder isolierte Eltern |
Paar mit einem Einkommen |
|||||||
Kinder, die bis zum 31.03.2018 geboren sind |
Kinder, die ab dem 01.04.2018 geboren sind |
Kinder, die bis zum 31.03.2018 geboren sind |
Kinder, die ab dem 01.04.2018 geboren sind |
||||||
Einkommen |
Betrag |
Einkommen |
Betrag |
Einkommen |
Betrag |
Einkommen |
Betrag |
||
1 Kind |
weniger als 38.606 € |
184,62€ |
weniger als 35.020 € |
171.23 € |
weniger als 30.388 € |
184,62€ |
weniger als 26.499 € |
171.23 € |
|
Von 38.606 € bis 46.123 € |
92,31€ |
Von 35.202 € bis 41.480 € |
85,61 € |
Von 30.388 € bis 36.304 € |
92,61€ |
Von 26.499 € bis 31.659 € |
85,61 € |
|
|
2 Kinder |
weniger als 44.086 € |
186,62€ |
weniger als 40.320 € |
171.23 € |
weniger als 35.868 € |
184,62€ |
weniger als 31.799 € |
171.23 € |
|
Von 44.086 € bis 52.670 € |
92,31€ |
Von 40.320 € bis 48.172 € |
85,61 € |
Von 35.868 € bis 42.851 € |
92,61€ |
Von 31.799 € bis 37.991 € |
85,61 € |
|
|
3 Kinder |
Weniger als 49.566 € |
186,82€ |
weniger als 46.680 € |
171.23 € |
weniger als 41.348 € |
184,62€ |
weniger als 38.159 € |
171.23 € |
|
Von 49.566 € bis 59.216 € |
92,31€ |
Von 46.680 € bis 55.770 € |
85,61 € |
Von 41.438 € bis 49.397 € |
92,61€ |
Von 38.159 € bis 45.589 € |
85,61 € |
|
Einkommensbemessungsgrenze
Für die vom 01/04/2014 geborenen Kinder
Damit eine PAJE zu erhalten soll die folgende Einkommensbemessungsgrenze
Nicht überschritten sein:
|
Einkommensbemessungsgrenze für (seit dem 01.01.2016) |
|
Anzahl der vorhandenen |
Haushalt mit einem |
Alleinerziehende oder |
1 Kind |
35 871 € |
47 405 € |
2 Kinder |
43 045 € |
54 579 € |
3 Kinder |
51 654 € |
63 188 € |
Für jedes weitere |
8 609 € |
8 609 € |
Einkommensbemessungsgrenze
Für die nach dem 01/04/2014 geborenen Kinder
Einkommensbemessungsgrenze für die Gewährung des Zuschusses (seit dem 01.01.2016) |
||||
Anzahl der vorhandenen |
Haushalt mit einem einzigen Einkommen |
Alleinerziehende oder Haushalt mit zwei |
||
Voller Satz |
Teilsatz |
Voller Satz |
Teilsatz |
|
1 |
30.027€ |
35.872 € |
38.148 € |
45.575 € |
2 |
35.442 € |
42.341 € |
43.563 € |
52.044 € |
3 |
40.857 € |
48.810 € |
48.978 € |
58.513 € |
Für jedes weitere Kind |
5.415 € |
6.469 € |
5.415 € |
6.469 € |
Diese Zusatzleistung wird nur für die vor dem 01/01/2015 geborenen oder adoptierten Kinder bezahlt.
Wenn Sie für mindestens ein Kind unter 3 Jahren zu sorgen haben, das nach dem 1. Januar 2004 geboren oder adoptiert wurde, und Sie oder Ihr Ehegatte Ihre Erwerbstätigkeit einstellen oder eine Teilzeitarbeit ausüben, können Sie Anspruch auf diese Ausgleichszulage haben, die einen Teil Ihrer Einkommenseinbusse kompensieren soll.
Allerdings ist diese Zusatzleistung von Ihrer Beitragszeit von 8 Quartalen bei der Rentenversicherung in den 2 bis 5 Jahren vor Ihrer Arbeitsunterbrechung oder Ihrem Umstieg in die Teilzeitarbeit abhängig. Für weitere Informationen können Sie sich an Ihre Familienkasse (CAF) wenden.
Die Höhe dieser Zusatzleistung hängt von Ihrer Arbeitszeit, von Ihrer Beschäftigtenkategorie und vom Bezug oder Nichtbezug der oben unter b) aufgeführten Grundbeihilfe ab.
Höhe der CLCA:
Situation |
Monatlicher Betrag |
Aufhörung aller Beschäftigung |
390,92 € |
Teilzeitbeschäftigung (50% maximum) |
252,71 € |
Teilzeitbeschäftigung (zwischen 50 und 80%) |
145,78 € |
Wenn Sie keine PAJE erhalten, wird die Höhe der CLCA erhöht (Stand 2016).
Situation |
Sir haben Anspruch auf PAJE |
Sie haben keinen Anspruch auf PAJE |
Aufhörung aller Beschäftigung |
390,92€ |
576,83€ |
Teilzeitbeschäftigung (50% maximum) |
252,71€ |
438,62€ |
Teilzeitbeschäftigung (zwischen 50% und 80%) |
145,78€ |
331,69€ |
Die Dauer der Zahlung dieser Zulage variiert je nachdem, ob Sie ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder versorgen.
Erforderliche Formalitäten für die Gewährung dieser Zusatzleistung:
Sie müssen das Formular „Demande de PA JE complément de libre choix d’activité“ (Antrag auf die PA JE-Zusatzleistung bei Unterbrechung der Berufstätigkeit) ausfüllen, das die Familienkasse Ihnen zur Verfügung stellen kann.
Eltern mit drei Kindern deren letztes nach dem 1. Juli 2006 und vor 2015 geboren oder adoptiert wurde haben die Wahl sich für das «Complément optionnel de libre choix d’activité» (Colca) zu entscheiden. Diese Leistung ist kürzer als der «Complément de libre choix d’activité» (12 Monate maximal), hat aber eine höhere Vergütung.
Monatlicher Betrag des Colca ist in Höhe von 638,98 € wenn Sie PAJE Beihilfe beziehen und 824,89 € wenn Sie die PAJE Beihilfe nicht beziehen.
Achtung: Wenn Ihr Kind im 2015 oder 2016 geboren ist, können Sie geteilte Erziehungsleistung nachfragen (Prestation partagée d’éducation de l’enfant).
Die PreParE (für die ab 1. Januar 2015 geborenen Kinder): diese neue Familienbeihilfe genauso wie die CLCA oder COLCA wird im Falle einer Total- oder Teilunterbrechung Ihrer Beschäftigung bezahlt damit um das Kind zu sorgen können.
Ihr Betrag ist derselbe ob Sie einen Anspruch auf PAJE haben oder nicht.
Situation des Elternteils |
Monatlicher Betrag |
Totale Unterbrechung der Beschäftigung |
390,92 € |
Teilzeitbeschäftigung (50% maximum) |
252,71 € |
Teilzeitbeschäftigung (compris entre 50% et 80%) |
145,78 € |
Höherer Satz der PreParE
Die PreParE kann erhöht werden, wenn Sie mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder haben und aufhören zu arbeiten. In diesem Fall beträgt sie 638,34 € pro Monat.
Die Wahl zwischen den normalen und erhöhenden PreParE ist endgültig. Es ist möglich, gleichzeitig zweie PreParE innerhalb von ein Paar zu kombinieren, aber die Gesamtmenge beider Leistungen kann nicht € 390,52 überschreiten. Es ist daher nicht möglich, beide Leistungen in voller Höhe oder eine volle- und eine Teilleistung gleichzeitig zu erhalten.
Die Dauer der Zahlung der Leistung ist von der familiären Situation abhängig.
Kinderzahl |
Ehepaar |
Alleinerziehender Elternteil |
|
1 Kind |
Während 6 Monate für jeden Elternteil bis zum 1. Geburtstag des Kindes |
Bis zum 1. Geburtstag des Kindes |
|
2 Kinder |
Während 24 Monate für jeden Elternteil bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes. Die Eltern können die Leistung teilen Z.B. kann die Mutter die Leistung während 2 Jahre und der Vater während eines Jahres bis zum 3. Geburtstag des Kindes |
Bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes |
|
3 und mehr Kinder |
Normale PreParE |
Während 24 Monate für jeden Elternteil bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes. Die Eltern können die Leistung teilen Z.B. kann die Mutter die Leistung während 2 Jahre und der Vater während eines Jahres bis zum 3. Geburtstag des Kindes |
Bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes |
Höherer Satz |
Während 8 Monate für jeden Elternteil bis zum 1. Geburtstag des jüngsten Kindes |
Bis zum 1. Geburtstag des jüngsten Kindes |
Bei Drillingen oder mehreren Geburten ist die Zahlungsfrist 48 Monate für jeden Elternteil bis zum 6. Geburtstag von Kindern.
Wenn die Sorge der Kinder von einem Elternteil untergenommen wird, wird die Leistung bis zum 6. Geburtstag der Kinder bezahlt.
Der Zuschlag für die freie Wahl der Kinderbetreuung bietet den beschäftigten Eltern eine Möglichkeit ihr Kind unter 6 Jahren von einem anerkannten Kinderbetreuer zu halten: von einem privaten Kinderbetreuer, einem Verein oder einer Mikrokinderkrippe.
Diese Beihilfe kann problemlos ausgeführt werden, wenn das Kind unter gesetzlich definierten Betreuung in Frankreich bleibt. Allerdings können die Schwierigkeiten entstehen, wenn das Kind in Deutschland betreuet wird.
Die Höhe des Zuschlages variiert je nach Ressourcen und der gewählten Betreuungsform.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, sich an die CAF zu wenden.
2) Sie können einen Anspruch auf Familienbeihilfen haben wenn Sie Unterhaltsberechtigte Kinder haben
Diese Beihilfen setzen sich aus dem Kindergeld, der Familienzulage und dem Unterhaltsgeld zusammen (complément familial et de l’allocation de soutien familial).
Sie können Kindergeld beziehen, wenn Sie mindestens für 2 unterhaltsberechtigte Kinder unter 20 Jahren sorgen, und dies abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Ihre Situation
|
Kindergeld |
Zuschlag für mehr als 14 Jährige Kinder
|
|
Kinderzahl |
Einkommen |
||
2 Kinder
|
≤ 67 408 €
|
129,47 €
|
+ 64,73 € wenn das zweite Kind mehr als 14 Jahre alt ist
|
> 67 408 € und ≤ 89 847 €
|
64,73 €
|
+ 32,37 € wenn das zweite Kind mehr als 14 Jahre alt ist
|
|
> 89 847 €
|
32,37 €
|
+16,18 € wenn das zweite Kind mehr als 14 Jahre alt ist
|
|
3 Kinder
|
≤ 73 025 € |
295,35 €
|
+ 64,73 € per Kind das mehr als 14 Jahre alt ist
|
>73 025 € und ≤ 95 464 €
|
147,67 €
|
+ 32,37 € per Kind das mehr als 14 Jahre alt ist
|
|
> 95 464 €
|
73,84 €
|
+16,18 € per Kind das mehr als 14 Jahre alt ist
|
|
4 Kinder
|
≤ à 78 642 €
|
461,23 €
|
+ 64,73 € per Kind das mehr als 14 Jahre alt ist
|
|
>78 642 € und ≤ 101 081 €
|
230,61 €
|
+ 32,37 € per Kind das mehr als 14 Jahre alt ist
|
|
>101 081 € |
115,31 €
|
+16,18 € per Kind das mehr als 14 Jahre alt ist
|
Gut zu wissen: es gibt die Möglichkeit, eine Ergänzung rückläufig aufzuladen, wenn Ihre Ressourcen die Höchstgrenzen 1 und 2 überschreiten. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre CAF an.
Wenn ein Kind das Alter von 20 Jahren erreicht hat, hört er als abhängiges Kind gezählt werden. In diesem Fall wird eine vorübergehende Leistung gezahlt werden, wenn die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
In diesem Fall wird die vorrübergehende Leistung bis zum vorhergehenden Monat seines 21. Geburtstages bezahlt:
Einkommen |
Montant de la majoration |
Höchstgrenze 1* |
81,86€ |
Höchstgrenze 2 * |
40,94€ |
Höchstgrenze 3* |
20,47€ |
*siehe die Tabelle in Bezug auf der Höhe der Familienbeihilfen was den Begriff der Höchstgrenzen und Bedingungen der entsprechenden Ressourcen geht.
Erforderliche Formalitäten für die Gewährung des Kindergeldes:
Sie müssen keine Formalitäten erledigen, das Kindergeld wird Ihnen direkt überwiesen.
Sie haben Anspruch auf diese Zulage, wenn Sie mindestens 3 unterhaltsberechtigte Kinder, die über drei Jahre und unter 21 Jahre alt sind, versorgen und wenn Ihr Einkommen unter der festgelegten Höchstgrenze liegt.
Anzahl der vorhandenen |
Einkommensbemessungsgrenze |
|
Haushalt mit einem einzigen Einkommen |
Alleinerziehende oder Haushalt mit |
|
Sie haben 3 Kinder über 3 Jahre |
37 705 € |
46 125 € |
Sie haben 4 Kinder über drei Jahre |
43 989 € |
52 409 € |
Für jedes weitere Kind |
6 284 € |
6 284 € |
Die monatliche Höhe der Familienzulage ist dann auf 168,52 € festgelegt.
Der höherer Satz ist auf 219,12 € für Jahr 2016 festgesetzt.
Wenn Ihre Einkünfte die Einkommensbemessungsgrenze leicht überschreiten, wird Ihnen eine Differenzzulage gezahlt.
Erforderliche Formalitäten für den Bezug dieser Zulage:
Sie müssen keine Formalitäten erledigen, um die Familienzulage zu erhalten. Sie müssen lediglich alljährlich Ihr Einkommen bei der Familienkasse angeben, damit Ihnen diese Zulage automatisch ausgezahlt wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse.
Die Familienunterstützung wird unter der Bedingung gezahlt, ein Kind ohne Hilfe eines oder beider Elternteile zu erziehen. Es handelt sich vor allem um die Waisen und die Kinder, deren Eltern getrennt sind und deren Unterhalt von einem Elternteil nicht gezahlt wird.
In einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist geurteilt worden, dass die Vorauszahlungen für Unterhaltskosten exportfähige Leistungen sind. (Cir. CNAF vom 2. November 2005).
Betrag seit dem 1. April 2016:
3 ) Beihilfen für die Erziehung Ihrer Kinder
Diese Beihilfen setzen sich aus der Beihilfe zum Schuljahresbeginn und aus dem Erziehungsgeld für behinderte Kinder zusammen.
Sie haben Anspruch auf eine Beihilfe für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, für das Sie unterhaltspflichtig sind, sofern das Kind zur Schule geht, studiert oder in der Ausbildung ist und sein Einkommen 893,25 € netto im Monat nicht überschreitet.
Für das Schuljahr 2016-2017 erhalten die Eltern dieser Beihilfe nur für Kinder die zwischen dem 16. September 1998 und einschließlich dem 31. Januar 2010 geboren sind.
Ihr Einkommen darf nicht über einer bestimmten Grenze liegen:
Anzahl Kinder im (6 bis 18 Jahre) |
Einkommensbemessungsgrenze |
Für 1 Kind |
24 404 € |
Für 2 Kinder |
30 036 € |
Für 3 Kinder |
35 668 € |
Für jedes weiter Kind |
5 632 € |
Die Höhe der Beihilfe zum Schuljahresbeginn ist dieselbe für jedes Kind und hängt von dem Alter des Kindes ab: Für den Schuljahresbeginn 2016 – 2017 beträgt diese Beihilfe 363,00€ für ein Kind zwischen 6 und 10 Jahren, 383,03 € für ein Kind zwischen 11 und 14 Jahren und 396,29 € für ein Kind zwischen 15 und 18 Jahren.
Erforderliche Formalitäten für den Bezug dieser Beihilfe:
Wenn Sie bereits Leistungsempfänger(in) sind, müssen Sie keine zusätzlichen Formalitäten erledigen, Sie müssen lediglich alljährlich Ihr Einkommen bei der Familienkasse angeben.
Wenn Sie nicht Leistungsempfänger(in) sind, müssen Sie das Formular „Déclaration de situation“ (Angaben zum Personenstand) ausfüllen, das sie bei der Familienkasse anfordern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse.
Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie ein unterhaltbedürftiges behindertes Kind unter 20 Jahren versorgen.
Die monatliche Höhe des Erziehungsgeldes für behinderte Kinder beträgt 130,12 € ( gültig bis zum 31.03.2017):
Eine besondere Erhöhung des Erziehungsgelds kann geleistet werden, wenn das Kinder Empfänger der AEEH-Hilfe ist und von einer Beihilfe der 2., 3., 4., 5. oder 6. Kategorie profitiert und von einem alleinerziehenden Elternteil umsorgt wird, der seine Berufstätigkeit aufgibt oder eine dritte Person beschäftigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Familienkasse in Frankreich.
Erforderliche Formalitäten für den Bezug dieser Beihilfe:
Wenn Sie Leistungsempfänger(in) sind, müssen Sie eine Akte mit von Ihnen auszufüllenden Formularen bei dem “Maison départementale des personnes handicapées” (Haus für behinderte Personen) Ihres Wohnortes anfordern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse.
II-Deutsche Familienleistungen
Um Informationen über deutsche Familienleistungen zu erhalten, klicken Sie bitte hier, oder wenden Sie sich an Ihre Familienkasse.
In der Regel sind die Familienleistungen in Deutschland höher als in Frankreich.
Nach dem Prinzip der Gleichheit der EU-Bürger haben Sie Anspruch auf den Unterschied zwischen dem Betrag, den Ihnen einer von beiden Staaten gewährt, und demjenigen Betrag, den Sie vom anderen Staat erhalten hätten. Diese Differenz wird „Differenzzulage“ (allocation différentielle) genannt.
Die Differenzzulage deckt folgende Situationen ab:
Sie müssen Ihren ersten Antrag für die Zahlung der Differenzzulage bei der zuständigen Kasse in Frankreich einreichen. Diese fordert dann bei Ihrer Familienkasse in Deutschland Belege zum Nachweis der an Sie geleisteten Zahlungen an.
Die französische Kasse zahlt Ihnen dann eine Differenzzulage aus.
Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Sie die Familienkasse (CAF) unverzüglich über jegliche Änderung Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Arbeitgeberwechsel oder Geburt, informieren.
Sollten bei der Zahlung der Differenzzulage Schwierigkeiten auftreten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Familienkasse zu verständigen.
Sie müssen innerhalb kürzester Zeit der Familienkasse Ihres Arbeitsplatzes mitteilen, dass Sie Ihre Berufstätigkeit in Frankreich beenden.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an einem Eures-Berater oder eine zuständige Sozialbehörde.